BLAULICHT: Brandschutztechnik
Text: KOOB Agentur für Public Relations GmbH (GPRA)
Foto: KOOB Agentur für Public Relations GmbH (GPRA)
Sicheres Schneeräumen auf Dachflächen
Mülheim a.d.R. (NRW), 23.12.2017
Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren Teilen standsicher sein. Ein baurechtliches Kriterium für den entsprechenden Nachweis ist die Belastung des Daches durch Schnee und Eis. Droht die zulässige Schneelast überschritten zu werden, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen für eine sichere Schneeräumung treffen. Dabei erfordern Dachoberlichter eine besondere Aufmerksamkeit.
Die Standsicherheit von Bauwerken und ihrer Bauteile ist entsprechend den Landesbauordnungen so nachzuweisen, dass Leben und die Gesundheit der Bewohner oder Benutzer nicht gefährdet werden.
Mehr im PDF...