BLAULICHT: Brandschutztechnik
Text: Quelle DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Auswirkungen von Feuchtreinigungs- und Vliestüchern in Entwässerungssystemen
Hennef (NRW), 17.07.2017
Feuerwehren werden zu allmöglichen Hilfeleistungen gerufen. Häufig sind, besonders am Wochenenden und nachts, Wasserausbrüche, verstopfte Abflüsse oder entsprechende Folgenschäden darunter. In der neuesten Pressemittelung der DWA wird daraufhingewiesen, dass die Überarbeitung über die Handhabung von zerreißfesten Feuchtreinigungs- und Vliestüchern in Haushalten und im Gewerbe in der Arbeitsgruppe „Störstoffe in Entwässerungssystemen“ behandelt werden soll. Zerreißfeste Feuchtreinigungs- und Vliestücher werden häufig über das Entwässerungsnetze entsorgt und führen zu betrieblichen Problemen in Kanalnetzen, Pumpanlagen und Abwasserreinigungsanlagen. Feuerwehren können sich an diesem Arbeitskreis beteiligen und in der Praxis bei Störfällen auf diese Problematik hinweisen.
Text: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Foto: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar
Berlin (BB), 17.07.2017
Immer wieder hört man darüber, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfall verlässlich funktionieren. Der Missbrauch von Feuerlöschern ist daher strafbar, da Feuerlöscher ausschließlich zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen. Das Entleeren von Feuerlöscher aus Spaß oder Übermut ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.