BLAULICHT: Brandschutztechnik

Text: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Foto: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Technische Regel wassergefährdender Stoffe
Aufruf zur Stellungnahme
Hennef (NRW), 02.05.2018
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 786 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Ausführungen von Dichtflächen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Dichtflächen als Teile von Rückhalteeinrichtungen in Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen flüssigkeitsundurchlässig gegenüber diesen Stoffen für die Beanspruchungsdauer sein. Speziell zur Beurteilung, Einstufung und Ausführung von Dichtflächen für das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie das Befördern in Rohrleitungen, sind geeignete Festlegungen zu treffen.
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